Zusatzbezeichnung Homöopathie
Der Landesverband Sachsen bietet Ihnen eine Grundausbildung nach den Richtlinien der Sächsischen Landesärztekammer an:
Die Ausbildung umfasst:
- 6 Wochenkurse A-F (240 Stunden Weiterbildung)
- 100 Stunden Fallseminare oder 6 Monate Weiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten
- Prüfung durch die Sächsische Landesärztekammer
Die Zusatzbezeichnung Homöopathie wird von der Sächsischen Landesärztekammer nach einer Prüfung vergeben.
weitere Voraussetzungen zur Erlangung der Zusatzbezeichnung:
- Facharztanerkennung
- 24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung